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Verwaltung

Die laufenden Erfordernisse bilden die Grundlage der Verwaltungstätigkeit. Im Besonderen wären hierbei anzuführen:

  • Führung eines Buchhaltungssystems und Archivsystems mittels modernster Computertechnik
  • Kontrolle des Zahlungseinganges, Mahnwesen und allfälliger Setzung von Maßnahmen zur anwaltlichen oder gerichtlichen Eintreibung von Rückständen
  • Angemessene Versicherung der Liegenschaft
  • Ordnungsgemäße Abrechnung der Bewirtschaftungskosten bis längstens 30. Juni jedes Jahres über das vorausgegangene Kalenderjahr, samt Möglichkeit der
  • Einsichtnahme in die Belege
  • Bildung und Verwaltung einer angemessenen Rücklage zur Vorsorge für künftige Aufwendungen
  • Ordnungsgemäße Erhaltung der Liegenschaft und die Behebung ernster Schäden des Hauses
  • Vorausschau über die im folgenden Kalenderjahr in Aussicht genommenen Arbeiten
  • Einholung von zumindest drei Angeboten für jene Arbeiten, die über die laufende Instandhaltung hinausgehen
  • Bauüberwachung und Abrechnung von Instandsetzungsarbeiten
  • Steuerliche Vertretung gegenüber dem Finanzamt