Verwaltung
Die laufenden Erfordernisse bilden die Grundlage der Verwaltungstätigkeit. Im Besonderen wären hierbei anzuführen:
- Führung eines Buchhaltungssystems und Archivsystems mittels modernster Computertechnik
 - Kontrolle des Zahlungseinganges, Mahnwesen und allfälliger Setzung von Maßnahmen zur anwaltlichen oder gerichtlichen Eintreibung von Rückständen
 - Angemessene Versicherung der Liegenschaft
 - Ordnungsgemäße Abrechnung der Bewirtschaftungskosten bis längstens 30. Juni jedes Jahres über das vorausgegangene Kalenderjahr, samt Möglichkeit der
 - Einsichtnahme in die Belege
 - Bildung und Verwaltung einer angemessenen Rücklage zur Vorsorge für künftige Aufwendungen
 - Ordnungsgemäße Erhaltung der Liegenschaft und die Behebung ernster Schäden des Hauses
 - Vorausschau über die im folgenden Kalenderjahr in Aussicht genommenen Arbeiten
 - Einholung von zumindest drei Angeboten für jene Arbeiten, die über die laufende Instandhaltung hinausgehen
 - Bauüberwachung und Abrechnung von Instandsetzungsarbeiten
 - Steuerliche Vertretung gegenüber dem Finanzamt